Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Vorsorge Guru und seinen Nutzern über die Nutzung der Softwareplattform vorsorge.guru.

§2 Leistungsbeschreibung

(1) Vorsorge Guru stellt eine webbasierte Software (SaaS) zur Verfügung.

(2) Die Software dient ausschließlich der Visualisierung, Modellierung und Darstellung von Vorsorge- und Vergleichsszenarien.

(3) Vorsorge Guru erbringt keine Beratungsleistungen.

§3 Keine Finanz-, Versicherungs- oder Steuerberatung

(1) Vorsorge Guru vermittelt keine Finanzanlagen, keine Versicherungen, keine Darlehen.

(2) Es erfolgt keine Anlageberatung, keine Empfehlung, keine Bewertung individueller finanzieller Situationen.

(3) Alle Ergebnisse basieren auf vom Nutzer eingegebenen Daten und Annahmen.

Die Nutzung ersetzt keine Beratung durch zugelassene Finanz-, Versicherungs- oder Steuerberater.

§4 Keine Erlaubnispflicht nach GewO / KWG

Vorsorge Guru unterliegt keiner Erlaubnispflicht nach:

  • § 34d GewO
  • § 34f GewO
  • § 34h GewO
  • § 34i GewO
  • § 34c GewO
  • KWG (Kreditwesengesetz)

§5 Haftungsausschluss

(1) Vorsorge Guru übernimmt keine Haftung für:

  • finanzielle Entscheidungen der Nutzer
  • entgangene Gewinne
  • fehlerhafte oder unvollständige Eingaben
  • wirtschaftliche, steuerliche oder rechtliche Folgen

(2) Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko.

(3) Vorsorge Guru haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§6 Verfügbarkeit

Eine durchgehende Verfügbarkeit der Software wird angestrebt, aber nicht garantiert.

§7 Zahlungsbedingungen

(1) Die Abrechnung erfolgt über Stripe.

(2) Abonnements verlängern sich automatisch, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt werden.

(3) Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

§8 Kündigung

(1) Abonnements sind monatlich kündbar.

(2) Die Kündigung erfolgt über das Nutzerkonto.

§9 Urheberrecht

Alle Inhalte, Grafiken, Berechnungslogiken und Softwarebestandteile sind urheberrechtlich geschützt.

§10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Unternehmens.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest unberührt.

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